Merz zeigt im Streit um Zurückweisungen keine Kompromissbereitschaft

Merz zeigt im Streit um Zurückweisungen keine Kompromissbereitschaft
Die Union macht mit der Forderung nach Zurückweisungen von Flüchtlingen weiter Druck auf die Regierung. Die sagt nicht mehr kategorisch Nein. Sie sei "sehr offen für alles", sagte Innenministerin Faeser. Rechtlich muss das aber noch geprüft werden.

Neuhardenberg (epd). Im Streit um die von ihm geforderten Zurückweisungen Geflüchteter an den deutschen Grenzen gibt sich der Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Friedrich Merz (CDU), kompromisslos. „Die Bundesregierung weiß, dass es rechtlich zulässig und möglich ist, an den deutschen Außengrenzen zurückzuweisen“, sagte Merz am Donnerstag im brandenburgischen Neuhardenberg vor einer zweitägigen Klausurtagung des geschäftsführenden Vorstandes seiner Fraktion. Auf die von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) angekündigten juristischen Prüfungen ging Merz nicht ein.

Entsprechende Vermerke seien schon vor Jahren im Innen- und im Justizministerium gefertigt worden, sagte CDU-Chef Merz vor Journalisten. „Wir brauchen hier keine langen Diskussionen mehr.“ Wenn sich die Bundesregierung zu einer schnellen Entscheidung nicht in der Lage sehe, „dann gibt es aus unserer Sicht keinen weiteren Beratungsbedarf, jedenfalls keinen mehr mit uns“.

Zuvor hatte Innenministerin Faeser in Berlin gesagt: „Ich bin sehr offen für alles.“ Es sei gut, wenn weitere Möglichkeiten bei Zurückweisungen gefunden werden. Die am Dienstag bei einem Treffen von Vertretern der Bundesregierung, der Bundesländer und der Unionsparteien vereinbarte Prüfung gelte es jedoch erst abzuwarten, sagte die SPD-Politikerin vor Journalisten.

Mit dem Dublin-Abkommen haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, dass Asylsuchende in der Regel in dem Land aufgenommen werden und ihr Schutzgesuch geprüft wird, in dem sie in Europa angekommen sind. Reisen sie in ein anderes Land weiter, können sie dorthin zurückgeschickt werden. Das vereinbarte Verfahren sieht allerdings vor, dass die Zuständigkeit zunächst geprüft werden muss, weswegen Migranten, die ein Asylbegehren formulieren, an der Grenze nicht zurückgewiesen werden dürfen.