Berlin (epd). Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig bundesweit einheitlich geschehen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), der den Rahmen der 18-monatigen Ausbildung regelt. Bisher gibt es laut Gesetzentwurf 27 verschiedene Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern, die sich in Ausrichtung, Anspruchsniveau, Ausbildungsdauer und -vergütung deutlich unterscheiden.
Assistenzkräfte sollen künftig vermehrt Aufgaben von Pflegefachkräften übernehmen. Damit soll dem Personalmangel in der Pflege begegnet werden. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf werde bis 2055 um rund 1,8 auf dann rund 6,8 Millionen steigen, heißt es im Gesetzentwurf. Gebraucht wird daher mehr Personal in der Pflege, was nicht allein durch eine Steigerung der Zahl der Pflegefachpersonen sichergestellt werden könne. Es bedürfe eines „Personalmixes“ aus Fachkräften und Pflegeassistenzen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, mit der einheitlichen Ausbildung werde der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Ausbildung als „strategischen Baustein für die professionelle Pflege“.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll ein Hauptschulabschluss sein. Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Personen ohne Schulabschluss die Ausbildung beginnen. Die Ausbildung soll in 18 Monaten in Vollzeit, in Teilzeit in maximal 36 Monaten absolviert werden. Auszubildende mit vorheriger Berufserfahrung können die Ausbildung auf 12 Monate oder weniger verkürzen. Zudem sollen die Auszubildenden künftig Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben.
Teil der Ausbildung sind den Angaben zufolge Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege. Eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachkraft soll möglich sein. Pflegeassistenzen sollen ausgewählte Aufgaben von Fachkräften übernehmen, insbesondere im Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Damit sollen Pflegefachkräfte entlastet, effizienter eingesetzt und Wegzeiten gespart werden, heißt es im Gesetzentwurf.
Kritik an dem Vorhaben äußerte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa): „Die Bundesregierung ist den Empfehlungen vieler Trägerverbände und einiger Länder nicht gefolgt und bringt eine Pflege-Assistenzausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten auf den Weg. Damit ist die Chance verpasst worden, schnelle Entlastung für Pflegekräfte und pflegende Angehörige zu schaffen. Das ist ernüchternd.“ Ähnlich zurückhaltend äußerte sich der Arbeitgeberverband Pflege: „In der Altenpflege brauchen wir keine Maximalqualifikation, sondern eine Grundlagenausbildung. 18 Monate sind ein Kompromiss, aber nicht die beste Lösung. Wir hätten uns mehr Pragmatismus vom Gesetzgeber gewünscht.“
Dagegen hieß es bei der AOK, eine Ausbildungszeit von 18 Monaten sei angemessen, um den Anforderungen der Pflegeberufe gerecht zu werden. Die Reform schaffe ein modernes Ausbildungssystem. Dass die Ampel zur Finanzierung allerdings plane, fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die gesetzlichen Krankenkassen abzuwälzen und 17,7 Millionen auf die Pflegeversicherung, „lehnen wir entschieden ab, allein schon aus ordnungspolitischen Gründen“. Hier seien ausschließlich die Länder in der Pflicht.
Neben rund 1,7 Millionen Pflegekräften arbeiten nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland rund 515.000 Menschen als Pflegehilfskräfte, von denen etwa 343.000 eine Ausbildung zum Pflegehelfer, zur Pflegeassistenz oder in einem anderen Beruf haben. Die Vereinheitlichung der Ausbildung und damit des Berufsbildes soll auch dazu beitragen, dass die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte einfacher wird.