Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Sachsen-Anhalt

Mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Sachsen-Anhalt

Halle (epd). In Sachsen-Anhalt gab es im vergangenen Jahr deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung. Wie das Statistische Landesamt am Dienstag in Halle mitteilte, stieg die Zahl der Verfahren gegenüber 2022 um rund 28 Prozent auf gut 6.200 Fälle an.

Vor allem Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung, bei dem eine Gefahr für das Kind nicht ausgeschlossen werden konnte, seien stark angestiegen, hieß es. Sie nahmen der Statistik zufolge um über die Hälfte zu. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen sei der Anstieg mit knapp 23 Prozent am geringsten ausgefallen.

In fast 2.500 Fällen hätten die Jugendämter keine Gefährdung festgestellt, jedoch habe hier weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf bestanden. In weiteren knapp 1.800 Verfahren gab es weder eine Gefährdung noch weiteren Hilfsbedarf.

Bei Feststellung einer akuten Kindeswohlgefährdung handelte es sich den Angaben zufolge am häufigsten um Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen (709 Fälle), gefolgt von körperlicher und psychischer Misshandlung mit 344 und 320 Fällen. Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen wurden laut Statistik bei Babys festgestellt. In rund acht von zehn Fällen sei es dabei um Vernachlässigung gegangen, hieß es.

Verfahren wurden laut Statistik am häufigsten durch die Polizei und die Justizbehörden in Gang gesetzt. Rund 870 Hinweise seien anonym eingegangen, weitere rund 590 durch die Schule. In knapp 550 Fällen hätten Bekannte und Nachbarn Hinweise gegeben. In rund einem Drittel der Fälle wurden vor Beginn der Verfahren bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen.