Berlin (epd). Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, erwartet innerhalb der Ampel-Koalition Verhandlungen über Korrekturen am Bürgergeld. Kober sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die gegenwärtige Berechnungsmethode der Regelsätze führe zu Verzerrungen und müsse wieder geändert werden. Insbesondere die letzte Erhöhung des Bürgergeldes gehe deutlich über die Inflation hinaus. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hatte vor knapp zwei Wochen gefordert, das Bürgergeld schnellstmöglich um 14 bis 20 Euro pro Monat zu kürzen. SPD- und Grünen-Politiker lehnten das umgehend ab.
Kober zufolge wird die FDP indes nicht lockerlassen. Die Fachpolitiker von SPD, Grünen und FDP seien derzeit im Gespräch über attraktivere Zuverdienst-Regeln für Bürgergeld-Bezieher und die Weiterentwicklung der Förderinstrumente. Dort werde man auch die Forderung der Liberalen nach einer Korrektur der Berechnungsmethode einbringen, sagte Kober. Man habe sie Ende 2022 unter dem Eindruck der damals hohen Inflation zwar selbst mitbeschlossen. „Doch wir müssen uns von der Entwicklung belehren lassen, dass sie nicht funktioniert, wenn die Inflation ebenso sprunghaft wieder zurückgeht, wie sie zuvor gestiegen ist“, erklärte Kober.
Seit der Einführung des Bürgergelds anstelle von Hartz IV Anfang 2023 wird die zu erwartende Inflation bei der jährlichen Fortschreibung der Regelsätze berücksichtigt. „Früher sind die Regelsätze der Inflation stets hinterhergelaufen“, erläuterte Kober. Das sei für die Betroffenen auch nicht fair gewesen. Aber nun schlage das Pendel zu stark in die andere Richtung aus. Der FDP-Politiker erinnerte daran, dass die Erhöhung der Regelsätze von 2005 bis 2022 fast durchgängig lediglich im einstelligen Euro-Bereich gelegen habe.
Auf die Frage, ob seine Fraktion eine Änderung noch für 2025 anstrebe, sagte Kober, technisch sei dies möglich: „Es ist eine einfache Gesetzesänderung.“ Doch könne die FDP dafür nicht ohne Weiteres mit einer Zustimmung der Koalitionspartner rechnen.
Kober stellte außerdem die ebenfalls erst mit dem Bürgergeld eingeführte Besitzstandsregelung infrage. Danach können die Regelsätze nicht gekürzt werden (Sozialgesetzbuch XII, § 28a, Absatz 5), auch dann nicht, wenn die aktuelle Berechnung zu geringeren Summen führt als im Vorjahr. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach für das kommende Jahr der Fall sein. Das Bundesarbeitsministerium, das jeweils im September oder Oktober die Fortschreibungsverordnung vorlegt, rechnet für 2025 mit einer Nullrunde beim Bürgergeld.