Gericht: Asyl für Gesunde in Griechenland zumutbar

Gericht: Asyl für Gesunde in Griechenland zumutbar

Kassel (epd). Das oberste hessische Verwaltungsgericht hat das griechische Asylverfahren als zumutbar für Flüchtlinge bezeichnet. Männliche, gesunde und arbeitsfähige Asylsuchende hätten nach ihrer Aufnahme in Griechenland keinen Anspruch auf ein weiteres Asylverfahren in Deutschland, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag mit. Im griechischen Aufnahmesystem drohe „keine menschenrechtswidrige Behandlung durch systemische Schwachstellen“.

Drei Betroffenen war nach Angaben des Gerichts in Griechenland der Flüchtlingsschutz zuerkannt worden, sie reisten aber nach Deutschland weiter und stellten hier erneut Asylanträge. Gegen deren Ablehnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhoben sie erfolglos Klagen vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Der VGH wies nun in zwei Fällen die Berufungen zurück (AZ: 2 A 489/23.A und 2 A 1131/24.A). Das griechische Aufnahmesystem für Schutzberechtigte weise zwar erhebliche Defizite auf. Es gebe aber keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, urteilte das Gericht.

In dem dritten Verfahren (AZ: 2 A 1132/24.A) gab der Senat der Berufung statt. Für Personen im Rentenalter, die aufgrund von Krankheit nicht erwerbsfähig seien und die keine Hilfe von Angehörigen zu erwarten hätten, bestünden in Griechenland in den ersten sechs Monaten nach der Rückkehr systemische Mängel. Ihnen drohe dort die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung.

Der Senat hat in allen drei Verfahren die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da zahlreiche andere Oberverwaltungsgerichte in Deutschland grundsätzlich systemische Mängel in Griechenland annähmen. In einem Verfahren sei die Revision bereits eingelegt worden.