Bremen (epd). Nach Einstellung des Gerichtsverfahrens wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel hat der Theologe innerkirchlich wenig zu befürchten. Mit dem Beschluss des Gerichtes „liegt ein Orientierungsrahmen für das Disziplinarrecht vor“, teilte ein Sprecher seines Arbeitgebers, der Bremischen Evangelischen Kirche, am Donnerstag mit.
In einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ hatte sich der heute 56-jährige Pastor im Oktober 2019 abfällig über die Gender-Bewegung und über Homosexuelle geäußert. Seine Worte lösten einen fast vierjährigen juristischen Streit durch mehrere Instanzen aus, den das Landgericht Bremen am Mittwoch auf Antrag der Verteidigung mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe von 5.000 Euro beendete. (Az.: 52 NBs 225 Js 26577/20)
Wenn Latzel die Summe in den nächsten sechs Monaten an das Bremer Rat-und-Tat-Zentrum für queeres Leben zahlt, wäre die Sache für ihn endgültig vom Tisch. Innerkirchlich läuft wegen der Äußerungen seit Mai 2020 allerdings noch ein Disziplinarverfahren gegen Latzel. Zeitweise wurde er des Dienstes enthoben. Nach der Freistellung war die Leitung der bremischen Kirche mit Hassmails und -briefen von Anhängern des umstrittenen Theologen überflutet worden. Auf Grundlage eines Vergleiches mit Auflagen durfte Latzel wenig später wieder predigen.
„Die Kirchenleitung wird nun den Beschluss des Gerichtes bewerten“, erklärte der Kirchensprecher. Das könne erfolgen, wenn der Beschluss und die Begründung schriftlich vorlägen. „Auf dieser Basis wird die Kirchenleitung der Bremischen Evangelischen Kirche dann beraten, wie das Disziplinarverfahren weitergeht.“
Ein Urteil gegen Latzel gibt es nach der Einstellung nicht, vorbestraft ist er dann auch nicht. Ob seine Äußerungen strafbar waren, wird nicht mehr geprüft. Mit der Geldstrafe blieb das Landgericht sogar unter dem Entscheid des Amtsgerichtes vom November 2020, das den Theologen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt hatte - ein Urteil, das später in einer Berufung aufgehoben wurde.
Beobachter rechnen damit, dass die Kirchenleitung Latzel gegenüber disziplinarrechtlich zum mildesten Mittel greift, dem Verweis. Dabei geht es um den schriftlichen Tadel eines bestimmten Verhaltens. Die Entfernung aus dem Dienst mit dem Entzug der Rechte aus der Ordination und dem Verlust sämtlicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis kommt sicher nicht in Betracht. In diese Richtung gingen Forderungen der Bremer Linken an die Kirche: „Sie soll den homofeindlichen Pastor endlich ausschließen oder ihn zumindest des Dienstes entheben.“