Dresden (epd). Sachsens Landesärztekammer distanziert sich von den umstrittenen „Eugenik“-Aussagen des Chefs der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV), Klaus Heckemann. Es gebe „das Recht eines jeden auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, teilte die Landesärztekammer am Mittwoch in Dresden mit. Kostenkalkulationen dürften dabei keine Rolle spielen.
Heckemann wecke mit seinen Äußerungen „automatisch Erinnerungen an die deutsche Vergangenheit“, so die Ärztekammer. Dies sei „mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar“. Auch die Dresdner Hochschulmedizin hat den KV-Chef in einem offenen Brief scharf kritisiert.
Der KV-Chef hatte sich in einem offiziellen Text zur Humangenetik geäußert und darin von „Eugenik“ in „ihrem besten und humansten Sinn“ gesprochen. In einem Editorial beschreibt er eine „Zukunftsvision“, bei der Kosten für die Suche nach Mutationen im genetischen Material drastisch optimiert wären.
Dann sei denkbar, dass „allen Frauen mit Kinderwunsch eine komplette Mutationssuche“ nach allen bekannten vererbbaren, schweren Erkrankungen angeboten werde. Falls eine solche Mutation festgestellt werde, könnte auch die Untersuchung des potenziellen Vaters erfolgen. Mittels künstlicher Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik könnte so die Geburt eines schwerstkranken Kindes ausgeschlossen werden.
Der Begriff „Eugenik“ steht für die Lehre der vermeintlich guten Erbanlagen. Die Nationalsozialisten verübten unter dem Deckmantel der „Eugenik“ Massenmorde an behinderten Menschen zum Zweck der vermeintlichen „Erb- und Rassenhygiene“.