Dresden (epd). Wegen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse hat die Staatsanwaltschaft Dresden eine im Juni verurteilte Ärztin aus Sachsen ein weiteres Mal angeklagt. Der Frau werde das gewerbsmäßige Bescheinigen von Gefälligkeitsattesten in der Corona-Pandemie vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Dresden mit. Die 67-Jährige aus Moritzburg war bereits wegen des Ausstellens von mehr als 1.000 falschen Attesten vom Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
Weil die Ärztin zuvor mehr als ein Jahr und vier Monate in Untersuchungshaft saß, wurde sie nach der Verhandlung zunächst unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen. Der neuen Anklage zufolge soll sie während der Pandemie Patientinnen und Patienten in mehr als 300 weiteren Fällen gegen Bezahlung pauschal und zu Unrecht unter anderem bescheinigt haben, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht möglich sei oder ein Impfverbot bestehe.
Die Ärztin, die dem „Reichsbürger“-Milieu zugeordnet wird, soll damit etwa 17.000 Euro eingenommen haben. Laut Staatsanwaltschaft geht es um 182 Fälle des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ sowie 167 besonders schwere Fälle. Laut Anklage wurden die Atteste ohne Untersuchung und ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde ausgehändigt.
Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung eines zweiten Hauptverfahrens gegen die Ärztin und die Zulassung der Anklage entscheiden. Das Urteil vom Juni ist noch nicht rechtskräftig.