Bundesjustizminister Buschmann erinnert an Weimarer Verfassung

Bundesjustizminister Buschmann erinnert an Weimarer Verfassung

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die an diesem Sonntag vor 105 Jahren unterzeichnete Weimarer Verfassung gewürdigt. „Die Erinnerung an die erste deutsche Demokratie enthält eine wichtige Botschaft: Freiheit, Demokratie und Verfassung sind nie endgültig errungen, denn wir müssen sie täglich neu leben und verteidigen“, erklärte der FDP-Politiker am Samstag in Berlin: „Die Weimarer Republik scheiterte an den Verhältnissen, die sie ordnen sollte.“

Als „Verfassungstag“ habe Deutschland den 11. August bis ins Jahr 1932 als Nationalfeiertag begangen, erinnerte Buschmann: „Die 181 Artikel der Weimarer Verfassung waren der große deutsche Freiheitstext zwischen Paulskirchenverfassung und Grundgesetz.“ Man verdanke der Weimarer Verfassung „die erste parlamentarische und rechtsstaatliche Demokratie auf deutschem Boden“.

Die Weimarer Reichsverfassung wurde am 31. Juli 1919 von der Nationalversammlung verabschiedet. Deren 423 Mitglieder waren kurz nach dem Ende des Ersten Weltkrieges aus den ersten wirklich demokratischen Wahlen in Deutschland am 19. Januar 1919 hervorgegangen. Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnete die von den Abgeordneten ausgearbeitete Verfassung am 11. August 1919. Mit ihrer Verkündung am 14. August trat sie in Kraft und löste die alte Verfassung des Kaiserreichs von 1871 ab.

Mit der neuen Verfassung wurde ein parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem mit einem starken Reichspräsidenten als Gegengewicht zum Reichstag eingeführt. Die Verfassung beruhte auf einem Entwurf des liberalen Staatsrechtlers Hugo Preuß. Erstmals wurden allen Deutschen umfassende Grundrechte garantiert. Die von großer politischer Instabilität geprägte Weimarer Republik währte nur rund 14 Jahre. Die Weimarer Verfassung wurde nie ausdrücklich außer Kraft gesetzt, verlor aber faktisch ihre Geltung mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933.