Geldstrafe für israelfeindliche Parole

Geldstrafe für israelfeindliche Parole

Berlin (epd). Wegen der Verwendung der israelfeindlichen Parole „From the River to the Sea - Palestine will be free“ ist eine Frau aus Berlin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die 22-Jährige am Dienstag zu 40 Tagessätzen à 15 Euro, wie eine Gerichtsprecherin in Berlin sagte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht wertete das Rufen der Parole auf einer verbotenen Versammlung in Berlin-Neukölln am 11. Oktober 2023 demnach als Billigung von Straftaten. Es komme vor allem auf den Kontext dieser Parole an, hieß es. Im engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023 könne dieser Satz „nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Parole (Deutsch: „Vom Fluss zum Meer - Palästina wird frei sein“) bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, zu dem neben Israel auch das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verbot das Bundesinnenministerium am 2. November 2023 die Hamas in Deutschland und als deren Kennzeichen auch die Parole. Mehrere Verwaltungsgerichte haben sie im Zusammenhang mit Demonstrationen allerdings als nicht strafbar eingestuft.