Wiesbaden (epd). Die Ausgaben für Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII sind im vergangenen Jahr um fast ein Fünftel gestiegen. Der Gesamtbetrag, in dem das derzeit politisch umstrittene Bürgergeld nicht enthalten ist, stieg um 18 Prozent auf 17,6 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Die Ausgaben seien bei allen Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) „deutlich gestiegen“, hieß es weiter. Die Statistikbehörde hob besonders die Kosten für die Hilfe zur Pflege hervor.
2022 seien die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege als Folge der Pflegereform stark gesunken. Damit hätten die Sozialhilfe-Ausgaben insgesamt niedriger gelegen. „Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege wieder an, nämlich um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro“, erklärten die Statistiker.
Den größten Anteil machten mit 57,2 Prozent die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus. Diese Leistungen hätten sich 2023 auf 10,1 Milliarden Euro summiert, hieß es unter Verweis auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das sei ein Anstieg um 14,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt stiegen um 16,4 Prozent auf knapp 1,5 Milliarden Euro. In die Hilfen zur Gesundheit, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,6 Milliarden Euro (plus 17,9 Prozent).
Die Angaben umfassen Leistungen nach SGB XII und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Das nicht berücksichtigte Bürgergeld heißt offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II.