Berlin (epd). Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will zum Hitzeschutz in Städten und am Bau beitragen. Das Ministerium veröffentlichte am Montag in Berlin einen Handlungsleitfaden, den Geywitz bereits am Wochenende angekündigt hatte. Die Ministerin will Hitzeschutz in ihren Programmen zur Städtebauförderung zu einer Voraussetzung für die Bewilligung von Geldern machen. Wer Geld aus den Förderprogrammen haben wolle, müsse Klimaanpassung nachweisen, erklärte Geywitz. Als Beispiel nannte sie die Entsiegelung von Wasserläufen und Asphaltflächen.
Geplante Änderungen am Baugesetzbuch gäben den Kommunen künftig mehr Spielraum für Klimaanpassungsvorgaben bei Bauprojekten, erklärte Geywitz weiter. Der SPD-Politikerin zufolge soll das Baugesetz so geändert werden, dass Klimaanpassung und Hitzeschutz in der Bauleitplanung und im Sanierungsrecht verankert wird.
Der Handlungsleitfaden gibt Beispiele für gelungenen Hitzeschutz und Anregungen für die städtischen Planungen. Es geht etwa um mehr Bäume, genug Wasser, die Verbindung unbebauter Flächen zu Kühlschneisen, Sonnensegel für Spielplätze, die Entsiegelung von Flächen, Grün auf den Dächern oder Verschattungen an Wohnblocks.
„Der Klimawandel und seine Folgen werden in unseren Städten in den Sommermonaten deutlich spürbar“, erklärte Geywitz. Für ältere Menschen und kleine Kinder seien tropische Nächte und schwüles Wetter in Sommern mit Rekordhitze ein wachsendes Gesundheitsrisiko.
Für die Städtebauförderung stehen in diesem Jahr insgesamt 790 Millionen Euro bereit. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebensqualität in den Städten. Der Bund fördert außerdem im Rahmen der Klimapolitik Klimaanpassungsmaßnahmen auf dem Land und in den Städten.