Prozess wegen geplanter Lauterbach-Entführung

Prozess wegen geplanter Lauterbach-Entführung

Frankfurt a.M. (epd). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage gegen Wilhelm P. wegen des Vorwurfs eines hochverräterischen Unternehmens und der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zugelassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft der Vereinigung unter anderem vor, sie habe einen Umsturz geplant und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen wollen, wie das Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte. Die Hauptverhandlung gegen den sich seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten beginnt am 30. August. (AZ: 8 St 1/24)

Laut Anklageschrift soll sich der Angeklagte Wilhelm P. ab Dezember 2021 an einer Vereinigung beteiligt haben, deren Ziel es war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu beseitigen und durch ein „autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen“. Der mehrstufige Plan soll gezielte Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung vorgesehen haben, die zu einem mehrwöchigen bundesweiten Stromausfall hätten führen sollen.

Bei dem Stromausfall sei es darum gegangen, die Berichterstattung durch Rundfunk und Presse zu verhindern und eine Reaktion der Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Für die Entführung von Lauterbach sollten laut Anklage Waffen eingesetzt und der Tod von Personenschützern „zumindest billigend in Kauf genommen werden“.

Bereits sei Mai 2023 müssen sich fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verantworten.