Finanzämter melden Höchstwert bei Erbschaften und Schenkungen

Finanzämter melden Höchstwert bei Erbschaften und Schenkungen

Wiesbaden (epd). Der Wert der bei den Finanzämtern angemeldeten Erbschaften und Schenkungen hat sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf den Höchstwert von 121,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro.

Dabei entfielen den Angaben zufolge auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro. Insbesondere wurde 2023 mehr Betriebsvermögen mittels Erbschaften und Schenkungen übertragen. Der Wert betrug 29,8 Milliarden Euro, was einem Plus von 81,3 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor entspricht.

Das Bundesamt wies darauf hin, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik keine Informationen über alle Vermögensübertragungen liefert. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen lägen innerhalb der Freibeträge, sodass in der Regel keine Steuer festgesetzt wird und sie nicht in der Statistik enthalten sind.