Gambia: Aufhebung des Verbots von Genitalverstümmelung abgelehnt

Gambia: Aufhebung des Verbots von Genitalverstümmelung abgelehnt

Frankfurt a.M., Banjul (epd). In Gambia hat das Parlament das Verbot weiblicher Genitalverstümmelung bekräftigt. Eine Gesetzesvorlage zur Legalisierung der gefährlichen Praxis lehnten die Abgeordneten am Montag einstimmig nach monatelangen Kontroversen und internationalem Druck ab, wie der französische Radiosender RFI berichtete. Genitalverstümmelung ist in Gambia seit 2015 eine Straftat.

Im März entbrannte im westafrikanischen Land eine hitzige Debatte, nachdem im Parlament ein Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) eingebracht worden war. International wurde von einer Signalwirkung gewarnt. Hätte das Parlament das Vorhaben gebilligt, wäre Gambia der erste Staat weltweit gewesen, der die Ächtung der Praxis aufgehoben hätte.

Bei dem Eingriff werden Mädchen und Frauen meist unter unhygienischen Bedingungen die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt. Viele Frauen leiden ein Leben lang unter den Folgen oder sterben gar daran.

Laut geltendem Gesetz können die Beschneiderinnen in Gambia mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe belangt werden. Stirbt das Mädchen während des Eingriffs, kann auch eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden. Trotz des Verbots sind laut dem UN-Kinderhilfswerk Unicef über 70 Prozent der Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren an ihren Genitalien verstümmelt.

Amnesty International äußerte sich erleichtert über die Parlamentsentscheidung. Allerdings seien seit Einführung des Verbots lediglich zwei Fälle strafrechtlich verfolgt worden. Der Versuch der Legalisierung zeige deutlich, dass die Behörden Maßnahmen ergreifen müssten, um die Rechte von Mädchen und Frauen zu stärken. Die Kritiker des Verbots sehen in der Genitalverstümmelung eine kulturelle Praxis, deren freie Ausübung durch die Kriminalisierung nicht mehr möglich ist.