Freispruch bei Prozess zu Anschlag auf Asylbewerberunterkunft

Freispruch bei Prozess zu Anschlag auf Asylbewerberunterkunft

Koblenz, Saarlouis (epd). Das Oberlandesgericht Koblenz hat den zweiten Angeklagten im Fall des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Jahr 1991 freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten würden der Staatskasse auferlegt, erklärte das Gericht am Dienstag. Zudem solle der Angeklagte aus der Staatskasse für die Untersuchungshaft vom 6. Juni 2023 bis 8. März 2024 und den Schaden durch Beschlagnahme und Sicherstellung von Gegenständen sowie Unterlagen entschädigt werden. (AZ.: 4 St 2 BJs 328/20) Ihm war Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen worden.

Bei dem Brandanschlag im Jahr 1991 auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern kam der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben. Zwei weitere Menschen retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen. Der Hauptangeklagte in dem Fall, Peter S., war Anfang Oktober 2023 zu einer Jugendhaftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ.: 4 StE 10/22)

In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 soll der nun freigesprochene Beschuldigte laut Bundesanwaltschaft mit Peter S. sowie mit „anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen“ eine Gaststätte in Saarlouis besucht und sich über die damals zahlreichen Anschläge auf von Ausländern bewohnte Unterkünfte ausgetauscht haben. Dabei habe er geäußert, dass so etwas auch in Saarlouis mal passieren müsse. Dies habe Peter S. bestärkt, in den Morgenstunden das Asylbewerberheim zu betreten, einen Kunststoffkanister Benzin auszugießen und dieses anzuzünden. Das Gericht schloss sich dem Vorwurf nicht an.

Die Ermittlungen zum Brandanschlag waren damals nach einem Jahr ergebnislos eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte wegen neuer Erkenntnisse den Fall übernommen. Das saarländische Landespolizeipräsidium hatte Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen bei den Ermittlungen Anfang der 1990er Jahre eingeräumt.