Berlin (epd). Vor der abschließenden Beratung des Bundestags über ein Gesetz zur Unterbindung sogenannter Gehsteigbelästigungen vor Schwangeren-Beratungsstellen hat die Grünen-Politikerin Denise Loop die geplante Regelung verteidigt. Der Spießrutenlauf von Schwangeren vor Beratungsstellen habe ein Ende, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. „Die unsäglichen Bedrohungen von Schwangeren und Mitarbeitenden vor Arztpraxen und Beratungseinrichtungen werden nicht länger legal sein“, ergänzte sie.
Der Bundestag stimmt am Freitagnachmittag über das Gesetz der Ampel-Koalition gegen Belästigungen von Frauen, Beraterinnen und medizinischem Personal durch selbsternannte Lebensschützer ab. Behinderungen und das Bedrängen Schwangerer werden verboten und sollen künftig mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden können.
Im Schwangerschaftskonfliktgesetz wird dazu eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen sowie Eingängen von Kliniken und Beratungsstellen ergänzt. In diesem Bereich werden bestimmte Protestformen verboten. Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten oder Verlassen der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen.
Dazu hätten Abtreibungsgegner kein Recht, sagte Loop. Den Bundesländern werde ein verfassungskonformer, einheitlicher Rahmen gegeben, um angemessen einschreiten zu können.