Halle (epd). Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung von Nazi-Parolen eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Halle. Weiterhin forderte er, Höcke die Ausübung öffentlicher Ämter für zwei Jahre zu untersagen. Dies ist im Zusammenhang mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gemäß dem Strafrechtsparagrafen 92a möglich.
Höcke wird die erneute Verwendung der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten vorgeworfen. Laut Anklage rief er im Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera „Alles für“ und animierte das Publikum mit Gesten, „Deutschland“ zu ergänzen.
Das Landgericht Halle hatte ihn im Mai in einem entsprechenden Verfahren bereits zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 denselben Slogan verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwalt betonte, es sei unerheblich, ob die Parole der SA auch schon vor der NS-Zeit oder danach von unterschiedlichen politischen Lagern verwendet wurde. Unter Verweis auf mehrere Entscheidungen von Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichten zu einem weit weniger verbreiteten Spruch der SS („Meine Ehre heißt Treue“) verwies Bernzen auf die Strafbarkeit des SA-Slogans.