Halle (epd). Im Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke hat die Kammer am Landgericht Halle am Montag zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Zudem betonte der Vorsitzende Richter Jan Stengel am dritten Verhandlungstag, Höcke genieße in diesem Gerichtsverfahren als Thüringer Landtagsabgeordneter keinen Schutz vor Strafverfolgung, da die ihm zur Last gelegte Äußerung keinen Bezug zur parlamentarischen Arbeit gehabt habe.
Höcke ist wegen des erneuten Verwendens von Nazi-Parolen angeklagt. Er soll die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten bei einer Veranstaltung seiner Partei in Gera im vergangenen Dezember zum wiederholten Mal verwendet haben. Laut Anklage rief er „Alles für“ und animierte das Publikum mit Gesten, „Deutschland“ zu ergänzen. Höcke bestreitet die Vorwürfe.
Höckes Anwälte wollten unter anderem mit Hilfe von Sachverständigen, Zeitungsartikeln und Ausschnitten aus einer TV-Sendung darlegen, dass die SA-Parole auch in anderen historischen Perioden vor und nach der NS-Zeit verwendet wurde. Der Vorsitzende Richter Stengel verwies in seiner Ablehung der Beweisanträge unter anderem darauf, dass die Parole unstrittig als SA-Leitspruch bekannt sei. Dabei sei es unerheblich, ob die Parole eine prominente Rolle spielte.
In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Halle war der AfD-Politiker im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 denselben Slogan verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.