Halle (epd). Der Strafprozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist am Montag vor dem Landgericht Halle fortgesetzt worden. Höcke ist wegen des erneuten Verwendens von Nazi-Parolen angeklagt. Am dritten Verhandlungstag sollte zunächst unter anderem über mehrere Anträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entschieden werden. Eigentlich waren bereits am Mittwoch vergangener Woche die Plädoyers erwartet worden.
Höcke steht in Halle seit Montag vergangener Woche zum zweiten Mal wegen der Verwendung der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ vor Gericht. Er soll die Losung der früheren Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten bei einer Veranstaltung seiner Partei in Gera im vergangenen Dezember zum wiederholten Mal verwendet haben. Laut Anklage rief er „Alles für“ und animierte das Publikum mit Gesten, „Deutschland“ zu ergänzen. Höcke bestreitet die Vorwürfe.
Seine Anwälte wollen unter anderem erreichen, dass weitere Sachverständige gehört werden. Sie sollen darlegen, dass die Parole „Alles für Deutschland“ auch in anderen Zusammenhängen verwendet wurde. Höckes Verteidiger beharrten zuletzt auch auf der sogenannten Indemnität ihres Mandanten, der als Thüringer Landtagsabgeordneter Schutz vor Strafverfolgung wegen politischer Äußerungen genieße.
In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Halle war der AfD-Politiker im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021 denselben Slogan verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.