Zentralrat der Juden kritisiert Urteil zu Demo-Parole

Zentralrat der Juden kritisiert Urteil zu Demo-Parole

Berlin (epd). Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisiert die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Erlaubnis einer umstrittenen pro-palästinensischen Parole. Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar, sagte ein Sprecher des Zentralrats am Freitag in Berlin: „Es handelt sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat.“

Am Donnerstag hatte der Verwaltungsgerichtshof bekannt gegeben, dass die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ am Montag auf dem Münchner Goetheplatz gerufen werden darf und damit ein Verbot der Stadt München aufgehoben. Die Landeshauptstadt hatte die Parole untersagt, weil mit der Verwendung der „Anfangsverdacht für eine Straftat“ vorliege. Die Richter entschieden, es hänge vom Einzelfall ab, ob die Verwendung der Parole strafbar sei, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde. (Az: 10 CS 24.1062)

Der Zentralratssprecher sagte hingegen, bei dieser Parole handele es sich um einen Schlachtruf der Hamas. Der Zentralrat sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, „hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten“.