Verwaltungsrichter erlauben umstrittene Parole für Pro-Palästina-Demo

Verwaltungsrichter erlauben umstrittene Parole für Pro-Palästina-Demo

München (epd). Das vorauseilende Verbot von bestimmten propalästinensischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die Pro-Palästina-Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole „From the river to the sea, palestine will be free!“. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der Palästina-Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung Palästinas vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der „Anfangsverdacht für eine Straftat“ vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders. Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge „von den Umständen des Einzelfalls“ ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren „keine Legalisierungswirkung“ für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten „im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten“ weiterhin verfolgen.