Feucht (epd). Normalerweise läuten Kirchenglocken zum Gebet und Gottesdienst. Die evangelische Kirchengemeinde im mittelfränkischen Feucht wollte während der Fußball-Europameisterschaft aber auch jeden deutschen Treffer mit einem kurzen Glockengeläut begleiten. So geschah es beim gemeinsamen Public Viewing beim Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Schottland, bei der die Deutschen fünf Tore schossen.
Mit dem Glockenläuten wollte die Kirchengemeinde den Menschen eine Freude machen, sagte der evangelische Pfarrer Roland Thie. Doch nicht allen gefielen die Glockenschläge. Nach dem Spiel hinterließ ein anonymer Anrufer eine Beschwerde sowohl auf dem Anrufbeantworter des Pfarramts in Feucht als auch bei der bayerischen Landeskirche. Von „Aprilscherz“ und „Blasphemie“ sei die Rede gewesen, so Thie.
Kurz darauf zückte die Landeskirche die rote Karte für das EM-Geläut. Begründet wurde das Ende des Experiments mit Verweis auf die Läuteordnung. Diese besagt, dass Kirchenglocken nur zum Gebet und Gottesdienst läuten dürfen. Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) teilte die Landeskirche mit, dass die Läuteordnung im Jahr 2018 konkretisiert wurde. Liturgisches Glockenläuten sei gesetzlich geschützt, ein Läuten „zu anderen Zwecken“ bedürfe der „sorgfältigen Abwägung“. Diese „anderen Zwecke“ sollten jedoch eine Ausnahme bleiben.