Vorfall von Grevesmühlen: Ermittlungen gegen vier Jugendliche

Vorfall von Grevesmühlen: Ermittlungen gegen vier Jugendliche

Schwerin (epd). Knapp zwei Wochen nach einem mutmaßlich rassistischen Vorfall in Mecklenburg-Vorpommern wird gegen vier männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) ermittelt. Wie die Staatsanwaltschaft Schwerin am Mittwoch mitteilte, wird gegen sie wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung sowie gegen einen der Jugendlichen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation ermittelt.

Die Tatvorwürfe hätten ihren Ursprung in einem Handgemenge in Grevesmühlen. Dieses sei am 14. Juni entstanden, als der Vater eines achtjährigen, ghanaischstämmigen Mädchens die Beschuldigten wegen eines vorherigen Vorfalles zur Rede stellen wollte, hieß es. Das Mädchen hatte laut Staatsanwaltschaft ihren Vater darüber informiert, dass sie zuvor durch einen strafunmündigen Elfjährigen aus dem Umfeld der Gruppe absichtlich an der Weiterfahrt mit ihrem Roller gehindert und dabei mit dem Fuß des Jungen am Kopf getroffen worden sei.

Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen den Beschuldigten und dem Vater des Mädchens sei es zu Rempeleien und Drohgebärden der Jugendlichen gekommen, in deren Verlauf der Vater an der Hand verletzt worden sei, hieß es. Bei diesem Handgemenge habe es sich „um ein hochdynamisches Geschehen gehandelt“, das weiter geprüft werden müsse.

Die polizeiliche Ermittlungsgruppe habe mit einem hohen Personalaufwand bisher 27 Zeugen vernommen und angehört sowie die vorliegenden Bilddateien ausgewertet. Daraus ergebe sich, „dass einer der Beschuldigten bei dem Geschehnis ein Messer bei sich führte, von Personen aus der Gruppe aber an einer weiteren Eskalation gehindert wurde“, hieß es. Zudem sei davon auszugehen, dass ein anderer Beschuldigter einen sogenannten Nothammer mitführte, der nach derzeitigem Ermittlungsstand „aber nicht tatrelevant eingesetzt“ worden sei.

Nach den bisherigen Ermittlungen bestehe zudem der Verdacht, dass der Vater des achtjährigen Mädchens aus der Gruppe der Beschuldigten rassistisch beleidigt wurde und „einer der Beschuldigten den sogenannten Hitler-Gruß entbot“, informierte die Staatsanwaltschaft.

Zwei der Beschuldigten hätten gegen den Vater wegen des Handgemenges ihrerseits Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt, die ebenfalls geprüft werde. Derzeit werde den jugendlichen Beschuldigten die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern.