Berlin (epd). Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag in Berlin beschlossen, sich für die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch einzusetzen. Danach strebt die Fraktion „eine alternative Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs mit einem besseren Schutzkonzept für das ungeborene Leben“ an.
Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen dem Papier zufolge im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und bis zu einer gesetzlich bestimmten Frist legalisiert werden. Eine konkrete Frist wird nicht genannt. Verboten bleiben sollen Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ungeborene außerhalb des Mutterleibs eine Überlebenschance hat.
Die gegenwärtige Beratungspflicht vor einem Abbruch soll durch einen Rechtsanspruch auf Beratung abgelöst werden. Eine gute Unterstützung ungewollt schwangerer Frauen könne Abtreibungen verhindern, heißt es in dem Papier.
Die SPD-Fraktion reagiert mit ihrem Vorstoß auf den Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die im April eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts empfohlen hatte. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollten nicht mehr im Strafrecht reguliert werden, empfahl die Kommission. Konkrete Fristen müsse der Gesetzgeber festlegen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf den Sozialdemokraten vor, den Kompromiss der 1990er Jahre infrage zu stellen und einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu riskieren. Er beschuldigte die Regierungsfraktion, die Polarisierung in der Gesellschaft weiter voranzutreiben.