Stuttgarter Oberlandesgericht weist Klage gegen Corona-Impfärztin ab

Stuttgarter Oberlandesgericht weist Klage gegen Corona-Impfärztin ab

Stuttgart (epd). Eine Ärztin, die eine Pflegerin während der Corona-Pandemie gegen Covid-19 geimpft hat, ist laut einem Gerichtsurteil nicht für mögliche Impfschäden haftbar zu machen. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wies die Klage gegen die Impfärztin am Dienstag ab und begründete, etwaige Schadenersatzansprüche richteten sich gegen den Staat, nicht gegen die Ärztin. In dem Berufungsverfahren (1 U 34/23) ging es um einen möglichen Corona-Impfschaden und angeblich mangelhafte Impfaufklärung.

Die Klägerin - eine ehemalige Pflegerin einer Heilbronner Einrichtung - hatte gegen ihre damalige Impfärztin geklagt und Schadensersatz in Höhe von mindestens 50.000 Euro gefordert. Der Vorwurf: Die Ärztin habe sie 2021 nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung aufgeklärt. Unmittelbar im Anschluss an die zweite Impfung war bei der Klägerin eine geringgradige halbseitige Lähmung mit geringer Gangunsicherheit diagnostiziert worden.

Eine Heilbronner Klinik bescheinigte den Verdacht auf eine Impfreaktion. Die Klägerin behauptete, infolge des erlittenen Impfschadens dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollte sich während der Pandemie impfen lassen, um Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion zu schützen. Von März bis Ende Dezember 2022 galt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage bereits in erster Instanz abgewiesen (1 O 65/22). Es hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Klägerin aufgeklärt worden sei und es die Möglichkeit zu Fragen gegeben habe.