Köln (epd). Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält es für vertretbar, von Menschen eine Entscheidung über eine mögliche Organspende nach dem eigenen Tod zu verlangen. Dabei sei jede Entscheidung zu akzeptieren, sagte Laumann am Freitag im Deutschlandfunk. Nordrhein-Westfalen setzt sich neben anderen Bundesländern dafür ein, die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende einzuführen, um die Zahl der Spenden in Deutschland zu erhöhen.
Vor Beratungen darüber am Freitag im Bundesrat sagte Laumann, in der Vergangenheit hätten alle Maßnahmen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, wenig gefruchtet. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen lediglich 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber. Der von Nordrhein-Westfalen vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen.
Findet die Gesetzesinitiative eine Bundesratsmehrheit, muss sich der Bundestag mit ihr befassen. 2020 hatte das Parlament mehrheitlich eine Widerspruchslösung abgelehnt. Aktuell gilt die Entscheidungslösung. Danach dürfen Organe und Gewebe nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem explizit zu Lebzeiten zugestimmt hat oder Angehörige nach deren Tod ihr Einverständnis erklären.
Laumann sagte, Umfragen zufolge stünden 80 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organspende positiv gegenüber, doch nur 40 Prozent hätten das entsprechend dokumentiert. Er selbst trage einen Spenderausweis bei sich und halte eine Organspende nach dem eigenen Tod für „einen Liebesbeweis an die Menschheit“.