Kassel (epd). Fünf Jahre nach dem rechtsextremistischen Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den CDU-Politiker als Kämpfer für die Grundwerte der Bundesrepublik gewürdigt. „Wir wissen nicht, ob der Mord an Walter Lübcke hätte verhindert werden können“, sagte er am Sonntag bei einer Gedenkfeier in Kassel. „Aber wir wissen, dass wir nicht genug getan haben, um die Gefahr abzuwenden.“
Zur Vorgeschichte des Mordes an Lübecke gehöre das „Versäumnis des Staates, die furchtbare Gefahr des Rechtsterrorismus in ihrer ganzen Dimension zu erkennen“. Zudem hätten Extremisten von den zunehmend aufgeheizten politischen Debatten profitiert: „Sie versuchen, mit Worten einzelne Gruppen zu entmenschlichen, um das Ventil für Hass zu öffnen und auch, um Angst und Terror in diesen Gruppen zu verbreiten.“
Jeden Tag seien Versuche zu erleben, „mit Worten die Skala des Anstands, den Konsens unserer Werte zu verschieben“, sagte der Bundespräsident. Allerdings seien die jüngsten Massendemonstrationen gegen Rechtsextremisten im ganzen Land ein ermutigendes Zeichen. Auch Lübcke hätte sich über die Bilder von diesen Kundgebungen gefreut.
Die Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Beate Hofmann, sagte, die Tat habe in der Region tiefe Spuren hinterlassen. Lübcke sei ermordet worden, weil er die Aufnahme von Flüchtlingen entschieden verteidigt habe: „Als Christ folgte er einem klaren moralischen Kompass: Wer vor Krieg, Gewalt oder Hunger flieht, muss geschützt werden.“ Die Gesellschaft dürfe sich von Extremisten nicht einschüchtern lassen.
Zum Gedenken an Lübcke hatten das Regierungspräsidium Kassel, die Evangelische Kirchengemeinde Kassel-Mitte und der Verein „Offen für Vielfalt - Geschlossen gegen Ausgrenzung“ eingeladen. Der CDU-Politiker war in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha (Landkreis Kassel) von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst erschossen worden. Der Mörder wurde am 29. Januar 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Ob er tatsächlich als Einzeltäter handelte, konnte nicht abschließend geklärt werden.