Bonn (epd). In einem Festgottesdienst zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes hat der ehemalige NRW-Ministerpräsident und CDU-Vorsitzende Armin Laschet die Bedeutung des Asylrechts hervorgehoben. Die Bibel zeige schon im Alten Testament, dass der Gedanke des Schutzes von Verfolgten und Menschen in Not mindestens 3.500 Jahre alt sei, sagte er am Sonntag in der Bonner Lutherkirche. Der Artikel 16a des Grundgesetzes, in dem das Asylrecht verankert ist, sei „verdichtete Erfahrung menschlicher Zivilisation“.
Die Bibel lehre den respektvollen Umgang mit anderen Religionen, unterstrich der Christdemokrat: „Hier dürfen auch Synagogen und Moscheen stehen.“ Laschet warnte vor einer nur an Zahlen orientierten Debatte über Flucht und Migration. „Jeder, der hier ist, hat jeden Respekt verdient. Jeder Mensch, der hier ist, hat jede Möglichkeit, hier zu leben“, sagte er in seiner Predigt. „Wir müssen anerkennen, dass wir über Menschen sprechen, die hier sind, nicht über Zahlen.“
Besorgt zeigte sich der frühere CDU-Chef über demokratiefeindliche Tendenzen. „Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass wir noch einmal eintreten müssen für die Demokratie, für das Grundgesetz, das die Väter und Mütter kurz nach dem Zweiten Weltkrieg aufgeschrieben haben“, erklärte er. Der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Martin Engels, nannte den Schutz von Flüchtlingen „eines der wichtigsten Grundrechte, weil es sich aus dem christlichen Menschenbild schöpft, dass ausnahmslos jeder Mensch seine Würde hat“.
In dem Gottesdienst erzählten zwei aus Afghanistan stammende Menschen ihre Asylgeschichte. Eine junge Frau berichtete darüber, wie ihr Leben von den radikalislamischen Taliban bedroht wurde. Ein aus einer islamischen Familie stammender junger Mann erzählte, dass er zum christlichen Glauben übergetreten und deshalb verfolgt worden sei. In der Bonner Kreuzkirchengemeinde habe er eine neue Heimat gefunden.
Der Gottesdienst ist Teil einer bundesweiten Gottesdienstreihe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Jubiläum des Grundgesetzes. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen widmet sich einem Verfassungselement. Die Reihe endet am 20. November. In der Bonner Lutherkirche war der evangelische Gottesdienst vor der ersten Plenarsitzung des Deutschen Bundestags im September 1949 gefeiert worden.
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen, von den Alliierten genehmigt und am 23. Mai verkündet.