Halle, Berlin (epd). Der Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen Verwendung einer NS-Parole wird in Kürze den Bundesgerichtshof beschäftigen. Seine Verteidiger haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom Dienstag eingelegt, sagte Höckes Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Eine Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigte den Eingang der Revision. Die Staatsanwaltschaft Halle prüft derzeit nach eigenen Angaben noch, ob sie Revision einlegen wird.
Die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch, sagte, der Bundesgerichtshof sei für das Revisionsverfahren zuständig. Es werde in den meisten Fällen schriftlich geführt. Dies würde bedeuten, dass Höcke nicht erneut vor Gericht erscheinen muss. Ab der schriftlichen Zustellung des Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.
Höcke war von der fünften großen Strafkammer des Landgerichts zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Thüringer AfD-Fraktionschef in einer Wahlkampfrede seiner Partei im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 wissentlich eine Parole der SA, der früheren Sturmabteilung der Nationalsozialisten, verwendet hat. Bei der Formel „Alles für Deutschland“ handle es sich um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, hieß es zur Begründung.
Höcke hatte den Vorwurf vor Gericht zurückgewiesen. Stattdessen habe er auf das damalige Programm der AfD für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Bezug genommen, das den Titel „Alles für unsere Heimat“ getragen habe. Außerdem sei die SA-Parole heutzutage kaum noch bekannt. Auch als studierter Historiker und ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Formel nicht gekannt.
Höckes Rechtsanwalt Vosgerau hatte das Urteil bereits am Mittwoch auf X (vormals Twitter) scharf kritisiert. Tatsachen hätten bei der Urteilsfindung keine Rolle gespielt. Die Formel „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) sei „auf den Kopf gestellt“ worden. Nun sei der Bundesgerichtshof am Zuge.