Berlin (epd). Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall dringt der frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz auf einen raschen Verbotsantrag gegen die Partei. Der Berliner „tageszeitung“ (Dienstag) sagte der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete, er werde dazu in den kommenden Tagen viele Gespräche führen. „Mein Wunsch wäre, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause des Bundestags einbringen“, sagte Wanderwitz.
Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung fordert schon länger ein Verbot der Partei. Der „tageszeitung“ sagte er, viele Kolleginnen und Kollegen im Bundestag hätten ihm zuletzt gesagt, zuerst das Urteil aus Münster abwarten zu wollen. Nach dem Richterspruch vom Montag darf der Verfassungsschutz die AfD als extremistischen Verdachtsfall einstufen und unter anderem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Wanderwitz betonte, das Urteil bestätige klar und deutlich seine bisherige Sicht: „Nun sollten wir endlich handeln.“ Am besten wäre es aus seiner Sicht, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung brächten einen AfD-Verbotsantrag gemeinsam auf den Weg. „Aber es reicht auch einer der drei. Die Lage ist dramatisch genug“, sagte Wanderwitz.
Zwar werde in allen Fraktionen kontrovers über diese Frage diskutiert. Er habe aber auch aus fast allen Fraktionen Zusagen für einen Verbotsantrag. Er glaube zudem fest, „dass wir eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben“.