Halle (epd). Im Strafprozess wegen mutmaßlicher Nazi-Parolen hat der AfD-Politiker Björn Höcke die Vorwürfe bestritten und jede Schuld von sich gewiesen. Am Dienstag verneinte er vor dem Landgericht Halle, bei einer AfD-Kundgebung im sachsen-anhaltinischen Merseburg im Mai 2021 bewusst die Parole „Alles für Deutschland“ der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) verwendet zu haben. „Ich bin völlig unschuldig, habe mir nichts vorzuwerfen“, sagte Höcke. Der Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD hatte sich am zweiten Prozesstag erstmals persönlich zu den Vorwürfen geäußert.
Er habe sich mit seinen Worten insbesondere auf den Titel „Alles für unsere Heimat“ des damaligen Wahlprogramms der AfD Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2021 bezogen, sagte Höcke. Er beende seine Reden meistens mit einem Dreiklang, der eine Steigerung beinhalte. Daher habe er die Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ verwendet.
Den Vorwurf der Anklage, er habe gewusst, dass es sich beim letzten Teil der Rede um eine verbotene Losung der SA handele, wies er zurück. Auch als Historiker und früherer Geschichtslehrer sei ihm diese Parole nicht bekannt gewesen. Er stellte drei Schulbücher für den Geschichtsunterricht vor, in denen kein Hinweis auf diesen SA-Slogan zu finden sei. „Dieser Ausspruch ist mir nie als SA-Ausspruch untergekommen“, betonte Höcke mehrfach. Im Geschichtsstudium habe er sich nicht mit der NS-Zeit befasst. „Ich habe nichts, aber auch gar nichts mit dem Nationalsozialismus am Hut“, unterstrich Höcke.
An dieser Darstellung hielt der AfD-Politiker auch nach kritischen Nachfragen der Staatsanwälte sowie der Richter fest. So habe er nicht gewusst, dass gegen den AfD-Politiker Ulrich Oehme, der von 2017 bis 2021 Bundestagsabgeordneter war, sowie den aktuellen AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler ebenfalls wegen der Losung „Alles für Deutschland“ ermittelt worden sei.
Zuvor wurde das rund eineinhalbstündige Video der Kundgebung in Merseburg vorgeführt. Darin trat Höcke als letzter Redner auf. Zuvor hatten mehrere Vorredner die damalige Bundesregierung aus Union und SPD heftig angegriffen. Unter anderem wurde von einer „Corona-Diktatur“ sowie einer „Gesinnungsdiktatur“ gesprochen.
Höckes Verteidiger verwiesen darauf, dass der Ausspruch „Alles für Deutschland“ auch in anderen Kontexten verwendet worden sei, in denen es eindeutig keinen Bezug zum Nationalsozialismus gebe. Sein Rechtsanwalt Philip Müller beantragte daher, die Beweisaufnahme abzuschließen.
Dennoch könnten zu den geplanten vier Prozesstagen noch weitere hinzukommen. Denn Höcke wird zusätzlich vorgeworfen, bei einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 die Parole „Alles für Deutschland“ erneut verwendet zu haben. Eigentlich sollten beide Verfahren gemeinsam verhandelt werden, wurden aber wegen eines kurzfristigen Verteidigerwechsels wieder abgetrennt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, auch das Video von der Rede in Gera als Beweismittel einzuführen, da dies als mögliche Wiederholungstat beim Strafmaß eine Rolle spielen könnte. Ebenso hatte die Staatsanwaltschaft bereits am Donnerstag angeregt, beide Verfahren wieder zusammenzuführen.