Halle (epd). Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke steht von Donnerstag an in Halle wegen mutmaßlicher Nazi-Parolen vor Gericht. Das Landgericht Halle hat gegen ihn zwei Verfahren eröffnet, weil der AfD-Politiker bei Parteiveranstaltungen in den Jahren 2021 und 2023 öffentlich eine verbotene Parole der SA verwendet haben soll. Beide Strafverfahren sollen nach einer Entscheidung des Landgerichts vom vergangenen Donnerstag gemeinsam verhandelt und entschieden werden. (AZ: 5 KLs 6/23)
Höcke wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Merseburg im Mai 2021 am Ende einer Rede seinen Vortrag mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet zu haben. Dabei habe er gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der SA, der früheren Sturmabteilung der NSDAP, handle.
Bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 soll Höcke laut Anklage die verbotene Parole erneut verwendet haben. Dabei habe er den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, den zweiten Teil „Deutschland“ zu rufen. Dies sei laut Anklage im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung geschehen.
Höcke selbst bestreitet die Vorwürfe. Im TV-Duell mit dem Thüringer CDU-Chef Mario Voigt bei „Welt TV“ am 11. April hatte Höcke den Vorwurf zurückgewiesen, bewusst eine SA-Parole verwendet zu haben. Für die Verhandlung sind vier Termine angesetzt. Ein Urteil könnte nach Angaben des Landgerichtes am 14. Mai verkündet werden.