Bonn, Hannover (epd). In der Debatte um eine mögliche Neuregelung des Abtreibungsrechts sehen die katholischen Bischöfe eine Liberalisierung mit Sorge. Die geltende Rechtslage schütze sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind, erklärte die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Die Kommission spricht sich für die Möglichkeit aus, einen Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen einer ungewollten Schwangerschaft zu legalisieren.
Die Ergebnisse zur Neukonzeption des Schwangerschaftsabbruchs betrachte man als zu einseitig, heißt es in der Mitteilung. Vorgeburtlichem Leben komme nach christlicher Auffassung der gleiche Schutz und die gleiche Würde zu wie einem geborenen Menschen. Abtreibungen sind bislang im Paragraf 218 Strafgesetzbuch geregelt, wonach sie zwar grundsätzlich verboten, aber nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ohne Strafe bleiben.
Die katholischen Bischöfe halten es für „hochproblematisch und in sich widersprüchlich“, dass die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und das völlige Angewiesensein auf die werdende Mutter eine Begründung für eine verminderte staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind darstellen solle. Im Abschlussbericht der Kommission heißt es dazu: „Wegen der existenziellen Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren spricht viel dafür, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen.“
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte in einer Stellungnahme für die Kommission im Oktober eine teilweise Streichung des Abtreibungsverbots aus dem Strafrecht angeregt. Der Rat der EKD sieht - ähnlich wie die Kommission - rechtlich die Möglichkeit einer abgestuften Fristenregelung, wonach etwa Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche mit verpflichtender Beratung außerhalb des Strafrechts geregelt werden könnten. In der 22. Woche beginnt demnach die Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs.
Eine Sprecherin der EKD verwies am Montag auf eine interne Arbeitsgruppe, die die ethischen Aspekte einer möglichen Änderung der Rechtslage prüfen soll. Deren Ergebnis gelte es abzuwarten. Die Sprecherin betonte, der Schutz des ungeborenen Lebens könne nur gemeinsam mit der Schwangeren erreicht werden. Zur gesellschaftlichen Verantwortung gehöre es, den Schwangeren ein Umfeld zu bieten, das ihnen eine verantwortliche Gewissensentscheidung ermögliche.