Halle (epd). Das Landgericht Halle hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugelassen. Die fünfte große Strafkammer habe das neue Verfahren mit dem bereits anhängigen Verfahren gegen Höcke verbunden, teilte das Gericht am Freitag in Halle mit. Damit sollen beide Strafverfahren gemeinsam verhandelt und entschieden werden. Der Prozess beginnt am 18. April (AZ: 5 KLs 6/23).
Die Staatsanwaltschaft Halle hatte Anfang April eine weitere Anklage gegen Höcke erhoben. Sie wirft ihm die erneute Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation nach Paragraf 86 sowie 86a des Strafgesetzbuches vor.
Höcke soll laut Staatsanwaltschaft am 12. Dezember 2023 auf einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera zum wiederholten Mal die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Dabei habe er den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, den zweiten Teil „Deutschland“ zu rufen. Dies sei im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung geschehen, hieß es.
Zudem sei Höcke bekannt gewesen, dass wegen der gleichen Äußerung bereits ein Strafverfahren vor dem Landgericht Halle gegen ihn eröffnet worden sei. Er soll dieselbe SA-Losung bereits im Mai 2021 bei einer AfD-Kundgebung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) verwendet haben.
Im TV-Duell bei Welt TV am Donnerstagabend hatte Höcke den Vorwurf zurückgewiesen, bewusst eine SA-Parole verwendet zu haben. Für ihn gilt bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung.