Berlin (epd). Nach langem Ringen hat der Bundestag eine gesetzliche Grundlage für die Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. Mit den überwiegenden Stimmen der Ampel-Fraktionen sowie der von AfD und der Gruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stimmte das Parlament am Freitag für eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dort wird die Bezahlkarte künftig ausdrücklich erwähnt und festgelegt, dass Sozialleistungen vorrangig in dieser Form statt bar ausgezahlt werden sollen. Union und Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete stimmten gegen die Regelung.
Können notwendige Bedürfnisse nicht durch die Bezahlkarte gedeckt werden, muss die Leistung aber auch künftig in Form von Bargeld erbracht werden. Auf diese Präzisierung im Gesetz einigten sich SPD, Grüne und FDP vor einer Woche. Damit soll vermieden werden, dass Flüchtlinge bei bestimmten Waren und Dienstleistungen, etwa im Second-Hand-Geschäft oder beim Stromvertrag, vor Problemen stehen, wenn die Karte als Zahlmittel nicht akzeptiert wird.
Die Regelung für die Bezahlkarte wurde nicht als eigenes Gesetz, sondern als Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, wodurch sie schon am Freitag verabschiedet werden konnte. Angehängt wurde die Regelung an ein Gesetz, das den Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden vereinfachen soll.
Die Bezahlkarte ist eine Geldkarte ohne Kontobindung, über die Flüchtlinge künftig ihre Sozialleistungen ausbezahlt bekommen sollen. Gleichzeitig funktioniert sie als Zahlmittel. Bund und Länder hatten sich im vergangenen November darauf verständigt, eine möglichst bundesweit einheitliche Bezahlkarte einzuführen.
Sie sind der Auffassung, dass finanzielle Anreize für die Flucht nach Deutschland reduziert werden, wenn dadurch die Auszahlung von Bargeld begrenzt und Überweisungen in die Heimat unterbunden werden. An der Höhe der Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Bürgergelds liegen, ändert sich dadurch aber nichts. Alleinstehende Flüchtlinge erhalten derzeit 460 Euro im Monat, 413 Euro, wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.