Berlin (epd). Der Berliner Senat erhöht den Landesmindestlohn und den sogenannten Vergabemindestlohn von 13 Euro auf 13,69 Euro pro Stunde. Die Anhebung soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht werden, teilten die Senatssozialverwaltung und die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Dienstag in Berlin mit. Zuletzt war der Landesmindestlohn im Juli 2022 von 12,50 Euro auf 13 Euro angehoben worden.
Von der Anhebung profitieren demnach zum einen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die direkt beim Land Berlin sowie bei Unternehmen beschäftigt sind, an denen Berlin mehrheitlich beteiligt ist. Ebenso gilt sie für Menschen in einer Beschäftigungsförderung des Landes, bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Der Vergabemindestlohn soll nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft Lohn- und Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen unterbinden und gewährleisten, dass Arbeitskräfte während der Auftragsausführung existenzsichernd bezahlt werden. Das betrifft beispielsweise externe Dienstleistungen für das Land oder Bauaufträge.
Die landesrechtlichen Mindestentgelte sind laut Sozialverwaltung eine Art Selbstverpflichtung des Landes Berlin, dafür zu sorgen, dass sich die Einkommen von Menschen verbessern, die im Einflussbereich des Landes Berlin tätig sind, aber nur niedrige Einkommen beziehen. „Als Arbeitgeber will das Land Berlin mit gutem Beispiel vorangehen“, hieß es. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,41 Euro brutto.