"Wenn sich die Leiterin einer unserer Einrichtungen öffentlich aktiv als Funktionärin, Kandidatin oder Abgeordnete für eine Partei einsetzen würde, die wie die AfD in vielen Bereichen eine ausgrenzende Menschenfeindlichkeit propagiert, wäre das mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar", sagte Schuch der Zeitung "Die Welt" (Sonntag/Online): "Dann wäre es kaum vorstellbar, dass sie die Einrichtung leitet."
"Was das konkret heißt, müssen die jeweils zuständigen Verantwortlichen genau prüfen, auch arbeitsrechtlich", fügte Schuch hinzu: "Ganz klar ist, dass zunächst gründliche Gespräche zu führen sind und die inhaltliche Auseinandersetzung mit der betreffenden Person zu suchen ist. Aber es kann sein, dass letztlich dienstrechtliche Konsequenzen nötig sind."
Dies gelte im Grundsatz auch für Diakonie-Beschäftigte ohne Leitungsfunktion, betonte Schuch, der seit Januar dieses Jahres Präsident der Diakonie ist: "Alle unsere angestellten Mitarbeiter sind dem Leitbild diakonischer Arbeit auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes verpflichtet. Daher gilt auch bei ihnen, dass öffentliches Engagement für ausgrenzende Menschenfeindlichkeit nicht mit dem diakonischen Leitbild vereinbar ist." Auch bei jenen Beschäftigen seien "intensive Gespräche zu führen".
Schuch will bei diesem Thema einheitliche Regeln für die Diakonie. In diakonischen Einrichtungen sind deutschlandweit rund 627.000 Menschen beschäftigt. Der evangelische Verband gehört damit zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. "Ich halte einheitliche Regelungen der Diakonie für den Umgang mit Funktionären oder Mandatsträgern der AfD für sinnvoll, wobei aber Raum für Abwägungen in jedem Einzelfall bleiben muss."
Schuch sieht in der Abgrenzung von der AfD zudem keinen Widerspruch dazu, dass die Diakonie zahlreiche Konfessionslose beschäftigt: "Es ist richtig, dass wir Menschen beschäftigen, die keiner Kirche angehören, die sich aber zugleich in Worten und Taten dem christlichen Menschenbild verpflichtet sehen." Wenn aber jemand in der Diakonie arbeite, "der zwar Mitglied der evangelischen Kirche ist, zugleich aber rechtsradikale Positionen vertritt, dann muss er sich fragen lassen, ob er auf der Grundlage des christlichen Glaubens agiert", sagte Schuch.
Zuvor hatten bereits die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärt, dass die Grundpositionen der AfD unvereinbar mit dem christlichen Glauben seien. Hintergrund sind die Europawahl und Kommunalwahlen in mehreren Bundesländern am 9. Juni sowie die Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen in diesem Jahr.