Münster (epd). Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst weiter als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen: Das Berufungsverfahren der Partei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster blieb nach zwei langen Verhandlungstagen ohne Urteil. Das Gericht vertagte am Mittwochabend die mündliche Verhandlung, ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest. Die AfD-Anwälte hatten das Verfahren durch zahlreiche Anträge in die Länge gezogen, am Mittwoch wurden sogar noch von der Partei mitgebrachte Zeugen gehört.
In dem Verfahren vor dem OVG Münster geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD, deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ und den inzwischen aufgelösten „Flügel“ zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat (AZ: 5 A 1218/22, AZ: 5 A 1217/22 und AZ: 5 A 1216/22). Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.
Die AfD beantragte am Mittwoch unter anderem eine Unterbrechung der Sitzung von mindestens sechs Wochen. Eine Erklärung Bundesamtes für Verfassungsschutz im Verfahren habe neue Umstände ergeben, lautete die Begründung. Der BfV-Anwalt warf der AfD daraufhin erneut Prozessverschleppung vor. Dies wurde von den AfD-Anwälten wortreich zurückgewiesen.
Ein AfD-Anwalt kündigte an, mehrere hundert Beweisanträge zu stellen. Dies sei nötig, weil der Termin vor dem Oberverwaltungsgericht die letzte Instanz sei, bei der der Sachverhalt inhaltlich geklärt werden könne. Nachdem der Vorsitzende Richter Gerald Buck keine gleichgearteten Beweisanträge mehr zulassen wollte, stellte die AfD einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, der aber zurückgewiesen wurde. Auch einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Gericht ab.
Erst am Mittwochnachmittag ging es um Inhalte, insbesondere um den Vorwurf, die AfD habe einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Auf Vorschlag von Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, wurden dazu drei AfD-Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen gehört. Der Anwalt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, kritisierte den an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff der AfD und wies darauf hin, dass die Partei eingebürgerte Deutsche als „Passdeutsche“ diskriminiere. Trotz rechtlicher Zugehörigkeit zu Deutschland würden diese Menschen von der AfD nicht zum deutschen Volk gezählt.
Eine 46-jährige gebürtige Nigerianerin, die seit 2002 in Deutschland lebte, sagte als von der AfD benannte Zeugin aus, sie sei seit 2022 Mitglied der AfD und Sprecherin eines hessischen Ortsvereins. In die Politik sei sie wegen Veränderungen bei der Kriminalität und hoher Zuwanderungszahlen gegangen. Als weitere Zeugen sprachen der deutsch-griechische hessische AfD-Vorsitzende Robert Lambrou und ein aus dem Iran stammender Mann. Auch der hessische Landesverband der AfD ist als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hatte im Jahr 2019 die „Junge Alternative für Deutschland“ als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Im April vergangenen Jahres teilte das BfV mit, dass die AfD-Jugendorganisation nach weiteren Erkenntnissen inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde. Die AfD und die „Junge Alternative“ erhoben gegen die Verdachtsfall-Entscheidung im Juni 2023 Klage.
Für die mündliche Verhandlung waren lediglich zwei Tage angesetzt. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das noch aussteht, wäre noch eine Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. Dort würde das Urteil jedoch lediglich auf rechtliche Fehler geprüft.