Berlin, Hannover (epd). Die christlichen Kirchen haben die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach der Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechtes zurückgewiesen. Anlass ist die Übergabe einer von über 37.000 Personen unterschriebenen Petition am Dienstag in Berlin, die sich für das Ende des arbeitsrechtlichen Sonderweges bei kirchlichen Unternehmen aussprechen.
Ver.di hatte die Petition unter dem Titel „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“ im Herbst 2023 gestartet und hat nun die Signaturen an den SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck übergeben, der dem Ausschuss für Arbeit und Soziales angehört. Die Gewerkschaft erinnerte daran, dass die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, mit den Kirchen zu prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann“.
Ver.di-Vorständin Sylvia Bühler sagte in Berlin, die inzwischen erfolgten Gespräche mit den Kirchen zum Dritten Weg hätten nichts gebracht. „Die Kirchenprivilegien werden nicht angetastet.“ Sie forderte erneut, die Ausnahmeregelung in §118 Betriebsverfassungsgesetz für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften müsse gestrichen werden.
In der gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz und der kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas zum sogenannten Dritten Weg heißt es, das eigene Arbeitsrecht führe zu guten Ergebnissen: „Die Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten, einschließlich von Caritas und Diakonie, sind zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen.“ Und: „Über den Dritten Weg wird eine flächendeckende Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht, die auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen erfasst.“
Streik und Aussperrung fielen im Dritten Weg nicht ersatzlos weg: „An ihre Stelle tritt ein Vermittlungsverfahren, das im Streitfall auch zu weiterführenden und verbindlichen Ergebnissen führt“, betonen die Kirchen und ihre Verbände. So habe etwa in der katholischen Kirche über einen Vermittlungsspruch eine Gesamtregelung zur Befristung von Dienstverhältnissen erreicht werden können, über die im staatlichen Recht noch gerungen werde. Anders als in säkularen Betrieben gibt es in der Erklärung zufolge in annähernd allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen.