Berlin (epd). Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber hat der Deutsche Städtetag an die Bundesländer appelliert, dafür gemeinsame Regelungen zu finden. Andernfalls drohe ein Flickenteppich, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Helmut Dedy, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Samstag).
Die Länder müssten jetzt sicherstellen, „dass die Bezahlkarte in allen ihren Kommunen verpflichtend eingeführt wird. Und zwar unter möglichst gleichen Rahmenbedingungen“, forderte der Städtetags-Chef. Dazu müssten die Landesregierungen unter anderem miteinander klären, bis zu welchem Betrag bar abgehoben werden kann und ob die Karte auch im Einzelhandel gilt, sagte Dedy.
Die Bundesregierung hat die von den Ländern geforderte gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Im Umlaufverfahren billigte das Kabinett am Freitag eine Formulierungshilfe, die nun im Bundestag beraten werden soll. Sie sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt wird.
Einige Punkte sind aber nach wie vor strittig. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen erfuhr, soll im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird, wenn sie längst die sogenannten Analogleistungen, also Grundsicherung, beziehen. Insbesondere Erwerbstätige hätten bereits ein Gehaltskonto, hieß es zur Begründung.