Berlin (epd). Eine Arbeitspflicht für Asylbewerber kann nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) „im Einzelfall“ sinnvoll sein. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen“, sagte Heil der „Bild“-Zeitung (Donnerstag). Sein Ziel sei es deshalb, anerkannte Flüchtlinge „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“. Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen hatte als erster Landkreis in Deutschland die Durchsetzung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber beschlossen.
Heil sagte der „Bild“-Zeitung weiter: „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßte dagegen eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge ohne Einschränkungen: „Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen. Das gilt nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber“, sagte Linnemann der „Bild“.
Der Thüringer CDU-Chef Mario Voigt verteidigte die geplante Einführung einer Arbeitspflicht für Flüchtlinge im Saale-Orla-Kreis. „Wir müssen die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, muss dafür auch etwas zurückgeben“, sagte der CDU-Politiker dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). Er wertete die Pläne von Landrat Christian Herrgott (CDU) als „ein Zeichen für die notwendige Begrenzung von Zuwanderung“.
Die Grünen im Bundestag kritisierten das Vorhaben des Landrates, der Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichten will. „Menschen den Zugang zu regulärer Arbeit zu erschweren und sie gleichzeitig planwirtschaftlich in Hilfsjobs zu parken schadet allen, Unternehmen, geflüchteten Menschen und der Gesellschaft insgesamt“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag).
Landrat Herrgott hatte auf Anfrage bestätigt, dass seine Behörde derzeit eine Arbeitspflicht für Bewohner und Bewohnerinnen von Gemeinschaftsunterkünften einführt. Die grundsätzliche Entscheidung dazu habe der Kreistag bereits im September 2023 und damit lange vor seiner Wahl zum Landrat getroffen.