Berlin (epd). Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) dringt auf Gesetzesänderungen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber. Das Risiko einer Rechtsunsicherheit könne man sich nicht leisten, sagte Gentges am Donnerstag als Vertreterin der Länder in einer von der Union beantragten Aktuellen Stunde im Bundestag zu dem Thema. Diese Unsicherheit wachse, je weiter der Anwendungsbereich der Karte ist, sagte sie. Die Karte müsse in ihren Augen Bargeldauszahlungen an Flüchtlinge einschränken, Verwaltungsaufwand reduzieren, vor allem aber auch Überweisungen in die Herkunftsstaaten minimieren.
Gentges argumentierte, es nehme Druck von Betroffenen, wenn sie kein Geld in die Heimat überweisen müssten. Zudem hätten die betroffenen Staaten dann weniger Gründe, die Zusammenarbeit bei Rückführungen zu verweigern, sagte sie. Die Ministerin für Justiz und Migration sagte nicht konkret, welche gesetzliche Grundlage dafür geändert werden müsste, verwies an einer Stelle nur auf datenschutzrechtliche Bedenken.
Bund und Länder hatten im November vereinbart, dass eine möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt werden soll. Der Bund hatte dabei zugesagt, Gesetze zu ändern, wenn dies notwendig ist. Darüber gibt es nun unterschiedliche Auffassungen.
Die Länder dringen auf Änderungen im Asylbewerbergesetz. Sie wollen, dass künftig die Bezahlkarte ausdrücklich im Gesetz genannt wird, gleichzeitig aber auch Regelungen, die die Ausgabe der beschränkenden Karte an diejenigen ermöglicht, die heute bevorzugt Geldleistungen erhalten, etwa Menschen, die außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften oder schon lange in Deutschland leben. Die Grünen finden eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht notwendig, weil einzelne Kommunen bereits heute eine Bezahlkarte nutzen.