Brüssel (epd). Der Innenausschuss des Europaparlaments hat der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt. 41 Ausschussmitglieder stimmten für das Gesetzespaket, 24 dagegen, wie das EU-Parlament am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Demnach gab es zwei Enthaltungen. Die 27 EU-Staaten hatten den zehn Gesetzestexten bereits vergangene Woche zugestimmt. Die finale Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments soll im April in Straßburg folgen.
Dass der Innenausschuss der Reform grünes Licht gegeben habe, komme nicht überraschend, ebne dem beispiellosen Rechtsruck in der EU-Asylpolitik aber den Weg, kritisierte die Europaabgeordnete Cornelia Ernst (Linke). Die GEAS-Reform stelle die massivste Verschärfung des Europäischen Asyl- und Migrationsrecht seit Gründung der EU dar.
Europaabgeordnete der Linken und der Grünen kritisieren das Reformpaket scharf. Dennoch rechnen Experten auch für April mit einer Mehrheit im Parlament.
Das Reformpaket soll Migration in die EU begrenzen und steuern. Ein zentrales Element ist, dass ankommende Asylbewerber mit geringer Bleibechance schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden sollen. Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren. Haben Menschen eine Staatsangehörigkeit, deren Anerkennungsquote für Asyl bei unter 20 Prozent liegt, sollen sie an der Grenze festgehalten werden. Ihr Anspruch auf Asyl soll dann in einem Schnellverfahren geprüft werden.
Ein weiterer Baustein ist die Krisenverordnung. Sie regelt, wie EU-Staaten bei einem besonders starken Anstieg der Migration verfahren können. Ankommende dürfen dann zum Beispiel länger an der Grenze festgehalten werden. Deutschland hatte das aufgrund humanitärer Bedenken lange abgelehnt.
An dem Grundsatz, dass der EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist, in dem dieser angekommen ist (Dublin-Regeln), ändert die Reform nichts. Ein Solidaritätsmechanismus soll überlasteten Staaten an der Außengrenze derweil mit Aufnahmeprogrammen oder Ausgleichszahlungen helfen.