Dillinger-Aktenvernichtung: Keine Ermittlungen gegen Staatsanwalt

Dillinger-Aktenvernichtung: Keine Ermittlungen gegen Staatsanwalt

Saarbrücken (epd). Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken nimmt wegen der Vernichtung von Akten im Fall des gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger keine Ermittlungen gegen einen Staatsanwalt auf. Nach dem Ergebnis der Vorprüfungen bestehe kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag. Der Staatsanwalt habe im Einklang mit der maßgeblichen Rechtslage gehandelt.

Dillinger soll über Jahrzehnte hinweg Missbrauchstaten und sexuelle Übergriffe dokumentiert haben. Nach seinem Tod im Alter von 87 Jahren hatte sein Neffe Fotos und Filme gefunden und sich an den Trierer Bischof Stephan Ackermann und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums gewandt.

Auch die Staatsanwaltschaften Saarbrücken und Mainz hatten sich mit dem Fall beschäftigt. Im vergangenen Juli räumte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft die Vernichtung von beschlagnahmten Material ein. Ein kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter habe mit dem Neffen besprochen, welche Dokumente dieser zurückerhalten wolle, erklärte sie damals. Daraufhin hätten Polizeibeamte die übrigen Dokumente in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier hatte den früheren Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Trierer Staatsanwaltschaft, Ingo Hromada, mit der Aufarbeitung des Falles Dillinger beauftragt. Sie veröffentlichten mittlerweile zwei Zwischenberichte und planen für das erste Halbjahr 2024 den Abschlussbericht.

Brauer und Hromada kritisierten mehrmals, dass in Saarbrücken ein Großteil der Terminkalender des Priesters vernichtet worden seien. Da er darin detailliert Telefonate, SMS, E-Mails, Treffen und Besuche, Einkäufe, auswärtige Mittagessen oder Messen notiert habe, sei die Vernichtung ein „herber“ Verlust für die Aufarbeitung.

Die Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft sieht auch keine strafrechtliche Relevanz darin, dass die Aufarbeitungskommission vor der Vernichtung Einsicht in das Material angefragt hatte. Da der Neffe im Gespräch mit dem Polizeibeamten auf die Rückgabe verzichtet habe, hätten Gegenstände vernichtet werden müssen. „Die Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer werden bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt und sind noch nicht abgeschlossen“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft weiter mit. Zudem seien mittlerweile die internen Regeln im Umgang mit Asservaten überarbeitet worden. Diese dürften nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers der Gegenstände vernichtet werden.