Bundesarbeitsagentur kann Corona-Mittel behalten

Bundesarbeitsagentur kann Corona-Mittel behalten
Der Bundestag berät über Änderungen im Bundeshaushalt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden weitere Einsparungen nötig. Die Rücklagen bei der Bundesagentur für Arbeit sollen aber erhalten bleiben.

Berlin (epd). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss Bundeszuschüsse aus den Corona-Jahren nicht an den Bund zurückzahlen. Der Arbeitsmarkt- und Rentenexperte der grünen Bundestagsfraktion, Markus Kurth, erklärte am Donnerstag in Berlin, es handele sich um 5,2 Milliarden Euro, die die BA bis 2027 an den Bund hätte zurückzahlen sollen. Der Beschluss fiel im zuständigen Ausschuss des Bundestags.

Die BA sollte die Mittel, die sie für die Bewältigung der Corona-Folgen bekommen hatte, eigentlich in vier Schritten zurückzahlen, was den Haushalt des Bundesarbeitsministeriums entlastet hätte. Kurth erklärte, die Bundesagentur könne ihre Rücklage jetzt so ausbauen, dass sie ein Stabilitätsanker für die Wirtschaft sein könne.

Eine letzte Änderung gibt es auch beim Bürgergeld. Die Verschärfung der Sanktionen soll nach zwei Jahren wieder aufgehoben werden. Im Rahmen der Einsparungen im Bundeshaushalt sollen Bürgergeld-Empfängern für zwei Monate die Leistungen komplett gestrichen werden können, wenn sie keine der angebotenen Arbeitsstellen annehmen. Diese Regelung soll nun nach zwei Jahren wieder entfallen. Das beschloss der Haushaltsausschuss am Abend.

Die endgültige Verabschiedung des Bundeshaushalts steht noch aus. Derzeit berät der Haushaltsausschuss voraussichtlich abschließend über zahlreiche Änderungen infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom November. Durch das Urteil fehlen dem Bund Milliarden-Beträge, die durch Einsparungen gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf für 2024 erzielt werden sollen.

Die Berichterstatterin für Sozialpolitik der grünen Bundestagsfraktion, Stephanie Aeffner, wertete die Befristung der Sanktionsverschärfung beim Bürgergeld als Erfolg ihrer Fraktion. Die Grünen hätten außerdem durchgesetzt, dass die Regelsatzleistungen erst dann komplett gestrichen werden können, wenn das Jobcenter zuvor eine Sanktion wegen einer Pflichtverletzung ausgesprochen habe. Dennoch stelle die Sanktionsverschärfung „für uns einen äußerst harten Kompromiss dar“, sagte Aeffner.