Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will in diesem Jahr die im Koalitionsvertrag vereinbarte umfangreiche Reform des Abstammungs-, Sorge- und Adoptionsrechts angehen. Wie aus am Dienstag in Berlin veröffentlichten Eckpunkten hervorgeht, soll damit Familienformen, die nicht auf der traditionellen Ehe von Mann und Frau fußen, rechtlich Rechnung getragen werden, etwa Patchwork- oder Regenbogenfamilien.
So soll es künftig unter anderem möglich sein, dass ein Kind von lesbischen Partnerinnen zwei rechtliche Mütter hat. Das ist bisher nicht möglich. Leiblichen Vätern, die nicht Ehemann der Mutter sind, soll die Feststellung der Vaterschaft erleichtert werden. Sorgerechtliche Befugnisse, die klassischerweise allein bei den Eltern liegen, sollen zudem auf bis zu zwei weitere Personen erweitert werden dürfen, und Adoptionen auch nicht verheirateten Paaren ermöglicht werden.
Das Familienleben sei heute vielfältiger, das Abstammungsrecht darauf aber nicht gut eingestellt, heißt es in den Eckpunkten. Es hinke der Lebensrealität hinterher. Buschmann will demnach im ersten Halbjahr einen Entwurf vorlegen, der die Eckpunkte in Gesetzesform gießt, um innerhalb der Bundesregierung und dann vom Bundestag beraten werden zu können.
Buschmanns Pläne sehen für mehr Rechtssicherheit vor, dass schon vor der Geburt schriftlich vereinbart wird, wer die rechtlichen Eltern des Kindes werden. So könnten etwa ein lesbisches und schwules Paar, die durch private Samenspende ein Kind zeugen, vereinbaren, dass die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern sind, die Partner wiederum das sogenannte kleine Sorgerecht erhalten. Buschmann plant auch, die Rechte der Kinder zu stärken, indem sie eigene Rechte für den Umgang mit Großeltern und Geschwistern, ein Recht auf Kenntnis der Abstammung sowie Mitbestimmungsbefugnisse in Sorge- und Umgangsrechtsfragen bekommen.