Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will homöopathische Behandlungen nicht länger von den Krankenkassen bezahlen lassen. Er kündigte am Donnerstag in Berlin an, dass er „in Kürze“ eine gesetzliche Regelung zur Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorlegen werde.
Lauterbach zufolge sind mit der Streichung Einsparungen bei den Kassen von 20 bis 50 Millionen Euro verbunden. Es komme ihm in diesem Fall aber nicht auf das Geld an, betonte er: „Die Krankenkassen sollten nicht Leistungen bezahlen, die medizinisch nichts bringen.“ Homöopathie habe nach wissenschaftlichem Sachstand keinen medizinischen Nutzen, sagte Lauterbach.
Im Fall der Homöopathie gehe es ums Prinzip, sagte Lauterbach. Grundlage dessen, was vergütet werde, müsse der wissenschaftliche Sachstand sein. Alles andere müsse die Krankenkasse nicht bezahlen.
In der Homöopathie werden extrem verdünnte Stoffe in Form von Kügelchen (Globuli) oder Tropfen verabreicht. Die Lehre des Homöopathie-Begründers Samuel Hahnemann (1755-1843) geht davon aus, dass damit die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden.