Brüssel (epd). EU-Staaten, Parlament und Kommission haben nach einem Verhandlungsmarathon eine Einigung bei der europäischen Asylreform erreicht. Das teilte das EU-Parlament am Mittwoch in Brüssel mit. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) soll Migration in die EU begrenzen und steuern. Der Kompromiss gilt als politische Einigung. Rat und Parlament müssen diesem noch formal zustimmen.
Die Einigung sei „die massivste Verschärfung des Europäischen Asyl- und Migrationsrecht seit Gründung der EU“, urteilte die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst (Linke) im Anschluss an die langen Verhandlungen. Das individuelle Recht auf Asyl sei de facto tot.
Ein zentrales Element der Reform ist, dass ankommende Asylbewerber mit geringer Bleibechance schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden sollen. Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren. Haben Menschen eine Staatsangehörigkeit, deren Anerkennungsquote für Asyl bei unter 20 Prozent liegt, sollen sie an der Grenze festgehalten werden. Ihr Anspruch auf Asyl soll dann direkt vor Ort und innerhalb von zwölf Wochen in einem Schnellverfahren geprüft werden. Wer keine Aussicht auf Asyl hat, soll direkt abgeschoben werden. „Künftig werden Asylsuchende an der Grenze inhaftiert, auch bei Familien mit Kindern aller Altersstufen soll das möglich sein“, erklärte Ernst.
Die Krisenverordnung regelt, wie EU-Staaten bei einem besonders starken Anstieg der Migration verfahren. Ankommende dürfen dann zum Beispiel länger unter haftähnlichen Bedingungen an der Grenze festgehalten werden. Deutschland hatte das aufgrund humanitärer Bedenken lange abgelehnt. Ein Solidaritätsmechanismus soll überlasteten Staaten an der Außengrenze mit Aufnahmeprogrammen oder Ausgleichszahlungen helfen. An dem Grundsatz, dass der EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist, in dem dieser angekommen ist (Dublin-Regeln), ändert die Reform nichts.