EU stärkt Rechte von Mitarbeitern für Online-Dienste

EU stärkt Rechte von Mitarbeitern für Online-Dienste

Brüssel (epd). Die EU will die Rechte von Millionen Beschäftigten von Online-Diensten wie Essenslieferanten und Uber-Fahrern stärken. Das EU-Parlament, die Kommission und die Mitgliedsstaaten einigten sich am Mittwoch auf ein entsprechendes Gesetz. Viele Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren Rekordumsätze auf dem Rücken von Scheinselbstständigen erwirtschaftet, erklärte die EU-Abgeordnete Gabriele Bischoff (SPD).

Die EU-Richtlinie soll Scheinselbstständigkeit beenden und Online-Plattformen daran hindern, die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten zu umgehen. Betroffene sollen Zugang zu grundlegenden Rechten wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Laut EU-Kommission befinden sich derzeit rund 5,5 Millionen Selbstständige de facto in einem Beschäftigungsverhältnis. Die Zahl der sogenannten Plattformarbeiter soll laut den Angaben bis 2025 insgesamt auf voraussichtlich 43 Millionen steigen.

Online-Dienste sollen zudem künftig daran gehindert werden, bestimmte personenbezogene Daten der Mitarbeitenden automatisch zu verarbeiten. Dazu gehören Daten im Zusammenhang mit privaten Gesprächen, gewerkschaftlicher Aktivität oder dem Gesundheitszustand. Hintergrund ist, dass Online-Plattformen regelmäßig Algorithmen für die Personalverwaltung nutzen.

Das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten werden in den kommenden Wochen noch final über die Richtlinie abstimmen. Dies gilt als Formsache. Danach muss die EU-Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in allen EU-Staaten in nationales Gesetz umgesetzt werden.